Laut einer Verordnung des BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist es möglich bei klinischem Verdacht auf eine Infektion mit SARS-CoV2 einen COVID AG Test (sogenannter Schnelltest) in der Ordination durchzuführen.
Ab sofort kann dieser Test direkt mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger verrechnet werden, das heißt betroffenen Patienten entstehen dadurch keine Kosten.
Was heißt das nun konkret?
Wird nach einem Gespräch und einer Untersuchung in der Ordination eine Infektion mit dem Coronavirus vermutet, wird direkt vor Ort ein Schnelltest zur Diagnosesicherung durchgeführt.
Das Testergebnis liegt nach 15 bis 30 Minuten vor.
Sicherheit geht vor!
Aus diesem Grund erfolgt die Untersuchung und eventuelle Testung aller Infekt - Patienten ausschließlich im Rahmen unserer Infektionssprechstunde in einem externen Raum außerhalb der regulären Ordination und Ordinationszeit – ausschließlich nach Terminvereinbarung.
Abgesehen vom Ag Test (Schnelltest) können folgende Tests zu Abklärung einer Covid-19 Infektion in meiner Ordination durchgeführt werden:
* PCR Test
* Antikörpertest
Bei allfälligen Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter 02842 53418